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Wann leistet die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung (nicht)?

Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung (nicht)?

Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung (GUV) lässt viele Menschen in dem Glauben, sie seien umfassend geschützt. Doch die GUV leistet nur, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Welche das sind und wie eine private Vorsorge auch das Hauptrisiko (der eigene Haushalt) mit abdeckt, beantworten die wichtigsten Fragen zur GUV.

Was ist die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung (GUV)?
Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung ist eine Pflichtversicherung und übernimmt die Kosten infolge von Unfallschäden, die Versicherte im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit erleiden.

Wer ist versichert?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind automatisch über ihren Arbeitgeber versichert. Auch Schul- und Kindergartenkinder, Azubis, Studierende und die meisten ehrenamtlichen Tätigen sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.

Was deckt die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung ab?
Versichert sind Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direkten Dienstwegen erleiden. Dazu gehören auch Tätigkeiten wie die Instandhaltung von Arbeitsgeräten, die Teilnahme am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern.

Wer zahlt die Beiträge für die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung?
Die Beiträge werden von den Arbeitgebern getragen.

Wann zahlt die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung nicht?
Passieren Unfälle im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport, greift die GUV nicht. Kinder sind außerhalb der Schule oder des Kindergartens – beispielsweise beim Ausüben ihres Hobbys – nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Für bleibende Schäden als Folge eines Unfalls, erhalten Kinder keine Rentenleistung.

Privater Unfallschutz nicht nur für „Aktive“ ratsam
Auch wenn die GUV in einigen Bereichen des Lebens leistet, so bleibt das Hauptrisiko ohne Schutz. Denn laut Statistiken passieren zwei Drittel der rund acht Millionen Unfälle pro Jahr in der Freizeit, vorzugsweise im eigenen Haushalt. Und damit außerhalb des Leistungsbereichs der GUV.
Hier greift eine private Unfall­ver­si­che­rung, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Anders als in der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Da ein Sturz von der Treppe oder Leiter oder eine Unachtsamkeit im Haushalt jedem passieren kann, ist der private Unfallschutz nicht nur für besonders aktive Hobbysportler empfehlenswert, sondern eine Absicherung für jede Frau und jeden Mann.

Worauf ist beim Abschluss zu achten?
Es gibt eine Vielzahl von Unfall­ver­si­che­rungstarifen, die sich nicht nur beim Preis, sondern auch in ihrer Qualität unterscheiden. Zahlreiche Aspekte gilt es zu beachten: Höhe der Versicherungssummen, Gliedertaxe, Umfang für kosmetische Operationen oder weitere Bedingungen wie Alkoholklausel oder Fahrlässigkeit. Am besten lassen sich diese Kriterien in einem persönlichen Gespräch und einem Tarifvergleich erörtern.



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